Corona – Virus – Informationen

Liebe Eltern,

hier sind weitere Rundbriefe und Infos zum Testen zu finden.

Alle weiteren Schreiben finden Sie auch auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal ermuntern, sich zu melden, wenn Sie Fragen oder Probleme haben. Es gibt für alles Ansprechpartner/innen:
Ihre Elternvertreter, ihre Klassenlehrer*innen, die Verwaltung, die Schulleitung, Schulsozialarbeit Herr Benjamin Lutz ( Benjamin.Lutz@purzel.de  im Programm HELP von Familie und Schule, Herr Tobias Knapp (für unsere Schule zuständiger Schulpsychologe im Staatlichen Schulamt Heppenheim Tobias.Knapp@kultus.hessen.de )


Hier sind weitere Infos:


hier ist eine Erklärung zum Virus in einfacher Sprache.

Informationen vom Hessischen Kultusminissterium gibt es hier:


Liebe Eltern, liebe Kinder,
auch in der aktuellen Situation, in der persönliche Begegnungen schwierig sind, stehen wir für euch vollumfänglich telefonisch zur Verfügung. Wenn es kleine oder große Sorgen, Fragen oder Gesprächsbedarf gibt, sind wir unter folgender Telefonnummer für euch erreichbar:

Nico Jöst
n.joest@schule-neckarsteinach.de

Benjamin Lutz
0151 – 163 555 93
benjamin.lutz@purzel.de

Euer
Nico Jöst und Benjamin Lutz



Die Notbetreuung gilt nur für Schülerinnen und Schüler von Klasse 1-6 und nur für die Kinder, deren Eltern in bestimmten Berufsfeldern arbeiten.

Bitte beachten Sie auch zwingend, in welchen Fällen ihr Kind trotzdem nicht betreut werden könnte (ganz am Ende der Liste).

Das ist der Text von der offiziellen Seite des Ministeriums:

Welche Regelungen gelten für mein Schulkind?
Die Schulen bleiben von Montag, 16. März bis vorerst Freitag, 17. April (Ende der hessischen Osterferien) geschlossen.

Gibt es eine Betreuungsregelung für Schulkinder?
Die Schulen sollen ein Betreuungsangebot einrichten für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/ die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehören:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
  • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und
  • Vollzugsaufgaben wahrnehmen
  • Angehörige von Feuerwehren
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
  • Altenpflegerinnen und Altenpflege
  • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Desinfektorinnen und Desinfektoren
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  • Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte

ACHTUNG: Nicht betreut werden kann Ihr Kind, wenn es

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

Weitere Infos gibt es hier auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums

Aus Fürsorgegründen müssen wir leider den für Montag, 16.3.2020, geplanten Vortrag “ Grenzen- Nähe – Selbstfürsorge“ um 19.30 Uhr in der Bibliothek absagen. Wir werden diesen Vortrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut anbieten und würden uns freuen, wenn Sie dann wieder dabei wären. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.


Zum Umgang mit dem Coronavirus (2019-nCoV):

  1. Wir möchten Sie bitten, wenn Sie in der vergangenen Woche in den betroffenen Regionen Urlaub gemacht haben und sich bei Ihnen oder Ihren Kindern Grippesymptome zeigen, Ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken, sondern bei Ihrem Arzt und/oder im zuständigen Gesundheitsamt anzurufen und nachzufragen, was zu tun ist.
  2. Wir werden Ihre Kinder im Unterricht über die normalen Hygienemaßnahmen aufklären:

  • Hände gründlich waschen (min. 20 Sekunden), Seife benutzen (in allen Toiletten und Klassenzimmern hängen Seifenspender)
  • nicht in Augen, Nase und Mund fassen
  • Abstand halten
  • Husten und Niesen in die Armbeuge
  • Einmaltaschentücher benutzen und richtig entsorgen (Mülleimer draußen oder Mülleimer mit Deckel)

* Hier wäre es sehr gut, wenn Sie uns dabei unterstützen könnten und Sie diese Regeln mit Ihren Kindern ebenfalls noch einmal besprechen.

3. Sollte ein Infektionsfall auftreten, wird das Gesundheitsamt Heppenheim, der Kreis Bergstrasse und das Schulamt in Absprache mit der Schulleitung Entscheidungen treffen. Sie werden als Eltern umgehend darüber informiert…. für weitere Infos bitte hier klicken.