Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
endlich ist es auch für die Klassen 7 bis 9 so weit und der Unterricht, wenn auch im Wechselbetrieb, kann am 10. Mai 21 wieder starten.
Wir freuen uns alle auf diesen Start und hoffen, dass es auch bis zu den Sommerferien keine weiteren Störungen mehr geben wird.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie/ euch über einige Abläufe informieren.
Die grundsätzliche äußere Organisation hat sich nicht geändert.
Alle Klassen haben ihren festen Platz auf dem Schulgelände. Von dort wird man in den Unterricht abgeholt und auch wieder zurückgebracht.
Alle Schülerinnen und Schüler sollten sich am Morgen nach der Ankunft zügig auf das Schulgelände begeben und nicht in den angrenzenden Straßen ohne Masken dicht beieinander stehen.
Auf dem Gelände und im Unterricht muss eine medizinische Maske getragen werden. Es gibt gemeinsame und individuelle Maskenpausen. Frühstück kann nur im Freien gegessen werden.
Hygiene-, Abstand- und Lüfteregeln sind unverändert gültig.
Neu ist der pflichtmäßige Nachweis eines negativen Antigentests
Alle Schülerinnen und Schüler, sowie auch Lehrkräfte und Personal der Schule sind verpflichtet, sich ab 19.4.2021 zweimal wöchentlich selbst zu testen oder testen zu lassen. Nur mit dem Nachweis eines negativen Testes kann man die Schule besuchen.
Dieser Nachweis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, diese Tests zu machen:
- Jeder Schüler/ jede Schülerin kann sich in sogenannten Bürgertestzentren kostenfrei testen lassen. Im Anhang gibt es Auflistung mit allen Angeboten der Region dazu.
In diesen Testzentren erhält man einen Nachweis des Testergebnisses. Dieser Nachweis wird in der Schule bei dem Lehrer/ der Lehrerin der ersten Unterrichtstunde abgegeben.
ODER
- Die Schülerinnen / die Schüler können sich in der Schule unter Anleitung einer Lehrkraft selbst testen. Das geschieht zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde gemeinsam im gut gelüfteten Klassenzimmer.
Für den Test müssen die Masken für max. 30 Sekunden abgesetzt werden.
Wir haben die Weisung, dass zu Hause durchgeführte Antigentests nicht anerkannt werden dürfen.
Vor dem ersten Mal Testen in der Schule werden die Schülerinnen und Schüler gut aufgeklärt. Die Lehrkraft zeigt genau, was zu machen ist und bespricht die einzelnen Schritte.
An dieser Stelle wird auch über Ängste und Befürchtungen gesprochen und dass wir fürsorglich mit Mitschülerinnen und Mitschülern umgehen werden, falls ein Test positiv sein sollte.
Ein positiver Test heißt nicht automatisch, dass der- oder diejenige tatsächlich Corona hat. Das kann erst ein weiterer PCR-Test zeigen.
Sollte das Testergebnis eines Schüler/einer Schülerin positiv sein, werden die Eltern vom Sekretariat angerufen, um den Schüler/die Schülerin sehr zeitnah von der Schule abzuholen oder abholen zu lassen. Der/die Betroffene kann an einem ruhigen Ort auf die Eltern warten. Wir kümmern uns so lange um ihn/sie, bis die Eltern eintreffen.
Die Eltern sorgen dann dafür, dass der Schüler/ die Schülerin noch einmal durch einen PCR-Test getestet wird. Man kann so lange nicht in die Schule kommen, bis das negative Ergebnis des PCR-Testes vorliegt.
Der positive Testbefund des Antigentests und die Daten des Schülers / der Schülerin und der Erziehungsberechtigten werden an das Gesundheitsamt weitergegeben.
Negative Testergebnisse werden nicht namentlich festgehalten, sondern nur anzahlmäßig erfasst.
Im Anhang finden Sie eine Einverständniserklärung. Sie erteilen Ihre Genehmigung dafür, dass Ihr Sohn/ Tochter sich selbst testen darf und dass wir die Daten im oben genannten Sinne weitergeben dürfen.
Diese Einverständniserklärung ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter am Selbsttest teilnehmen darf.
Wenn Sie sich für die Teilnahme am Antigentest entscheiden, möchten wir Sie bitten, die Einverständniserklärung spätestens zum Unterrichtsbeginn Ihres Sohnes / Ihrer Tochter am Montag oder Dienstag bei uns vorzulegen – postalisch, per E-Mail (immer an info@schule-neckarsteinach.de), per Fax oder direkt zu Unterrichtsbeginn bei der entsprechenden Lehrkraft.
Wenn Sie nicht ausdrucken können, reicht auch eine formlose Erklärung für Montag/Dienstag mit dem Wortlaut: Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind (Name des Kindes und Klasse) am Montag, 10.05.2021, am Selbsttest in der Schule teilnimmt und die Gesundheitsdaten durch die Schule verarbeitet werden. Unterschrift, Datum.
Ihr Sohn/Ihre Tochter bringt dann eine Druckversion der Einverständniserklärung am ersten Schultag mit nach Hause, die Sie dann bitte vollständig ausfüllen und zum nächsten Schultag wieder mitgeben.
Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter sich lieber in einem Testzentrum testen lassen möchte, reicht der negative Nachweis aus dem Testzentrum. Achten Sie hier aber bitte darauf, dass dieser nicht älter als 72 Stunden ist. Diesen bringt ihr Sohn/Ihre Tochter dann zum jeweiligen Unterrichtsstart mit. Uns hilft es sehr, wenn Sie uns die Entscheidung für das externe Testen formlos mitteilen.
Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter überhaupt nicht getestet werden soll, kann er/sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Sie müssen Ihren Sohn/Ihre Tochter schriftlich formlos vom Präsenzunterricht abmelden. Diese Abmeldung muss bis Sonntag, 09.05.21, 20 Uhr vorliegen. Der Schüler/ die Schülerin erhält dann Arbeitsmaterial zum Selbstlernen für zu Hause.
Eine online-Distanzbeschulung findet nicht statt.
Wir wissen, dass diese Maßnahme wieder mit Umständen verbunden ist, hoffen aber dass wir dadurch einen Beitrag zur weiteren Eindämmung leisten können.
Egal wie Sie sich entscheiden, kein Kind wird stigmatisiert!
FÜR DIE Unterrichtstage MO-MI-FR findet der Selbsttest am Montag und Mittwoch statt, für die Unterrichtstage DI – DO wird der Test an beiden Tagen durchgeführt.
Tests in den Testzentren sollten für beide Wechselgruppen am Samstag und am Dienstag durchgeführt werden.
Wenn keine Einverständniserklärung/ negatives Testergebnis vorgelegt wird, kann ihr Sohn/ Ihre Tochter nicht am Unterricht teilnehmen und muss leider wieder nach Hause gehen.
Hinweisen möchte ich auch darauf, dass wir es nicht leisten können, Schülerinnen und Schüler testen zu lassen, wenn sie zu spät kommen. In diesem Fall muss der Schüler/die Schülerin die Schule wieder verlassen und einen externen Test machen lassen. Mit dem Nachweis kann er/sie dann in den Unterricht kommen. Gleiches gilt auch, wenn man z.B. krank war zu den regulären Testzeiten in der Schule und Freitag Unterricht hat. Da an diesem Tag keine Testzeit in der Schule vorgesehen ist, braucht man von außerhalb einen Nachweis.
Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin teilt die Gruppeneinteilung mit. Die Gruppen wechseln sich täglich ab, so dass man mit seiner Gruppe in einer Woche MO-MI-FR und in der Folgewoche DI-DO Unterricht hat. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt, für die Zwischentage erhält man Hausaufgaben. Es findet kein zusätzlicher Online-Unterricht an den Zwischentagen statt, denn alle Lehrkräfte arbeiten wieder in Ihrem regulären Stundenplan.
Und noch ein letzter Hinweis: Das Gelände sollte von Eltern und anderen externen Personen möglichst nicht betreten werden, zumindest sollten Sie keinen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern haben. Bitte tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand, wenn Sie das Gelände betreten müssen. Vieles lässt sich telefonisch abklären (das Sekretariat ist von 7 Uhr bis mindestens 13 Uhr besetzt) oder auch mit Terminvereinbarung regeln.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Angelika Mollenhauer, Andreas Alferding-Kühn, Florian Pfau